In Thailand leben
Fast jeder der mit einer Thailänderin
verheiratet ist, hat früher oder später den Wunsch
nach Thailand zu ziehen.
Sie sollten aber, bevor sie dass tun, einige
Dinge
beachten.
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Thailand erlaubt es den
Ausländern nicht, Grundeigentum zu
erwerben. Es gibt zwar
einige wenige Ausnahmen, z.B.
in klar umschriebenen Zonen können speziell
bewilligte
Wohneinheiten in sogenannten
Condominiums von
Ausländern erworben werden, wenn der
Kaufpreis nachweisbar vom Ausland überwiesen
wurde.
Landkauf in Thailand
Der thailändische Ehepartner kann auf seinen
Namen ein Grundstück mit Haus kaufen, er muss
versichern, dass der Betrag aus seinen
persönlichen Mitteln stammt, oder der Ausländer
bezahlt und dann auf alle späteren Ansprüche
verzichtet. Sollte die Ehe später einmal
geschieden werden, verliert der Ausländer
automatisch seine eingesetzten
Mittel. > mehr
Unser Tipp:
Machen sie einen 30 jährigen Mietvertrag (mit
Verlängerungsoption), der vom Landamt im
Hauspapier eingetragen werden muss und sie
behalten ihr
Wohnrecht
Warnung
der deutschen Botschaft in Bangkok vor dem
Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs (Time Sharing Modelle). In vielen Fällen
werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht.
Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich,
die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte
scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit verschwinden.
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Erlauben sie uns ein paar
Worte..
Gehen sie nicht mit Urlaubsstimmung an die Sache,
sondern mit klarem Kopf und Verstand. Wer glaubt,
dass man in Thailand
ein schönes Leben hat, wenn man ein Haus
vermietet oder Teilhaber einer Firma oder Bar ist,
wird meist eines Besseren belehrt. Auch wenn die
finanzielle Grundlage vorhanden
ist.
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