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In Thailand leben

Fast jeder der mit einer Thailänderin verheiratet ist, hat früher oder später den Wunsch nach Thailand zu ziehen.

Sie sollten aber, bevor sie dass tun, einige Dinge beachten.
 

 

Thailand erlaubt es den Ausländern nicht, Grundeigentum zu erwerben. Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, z.B.
in klar umschriebenen Zonen können speziell bewilligte
Wohneinheiten in sogenannten Condominiums von
Ausländern erworben werden, wenn der Kaufpreis nachweisbar vom Ausland überwiesen wurde.

Landkauf in Thailand
Der thailändische Ehepartner kann auf seinen Namen ein Grundstück mit Haus kaufen, er muss versichern, dass der Betrag aus seinen persönlichen Mitteln stammt, oder der Ausländer bezahlt und dann auf alle späteren Ansprüche verzichtet. Sollte die Ehe später einmal geschieden werden, verliert der Ausländer automatisch seine eingesetzten Mittel. >
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Unser Tipp: Machen sie einen 30 jährigen Mietvertrag (mit Verlängerungsoption), der vom Landamt im Hauspapier eingetragen werden muss und sie behalten ihr  Wohnrecht 

Warnung der deutschen Botschaft in Bangkok
vor dem Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs (Time Sharing Modelle).
In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit verschwinden.


Erlauben sie uns ein paar Worte..

Gehen sie nicht mit Urlaubsstimmung an die Sache, sondern mit klarem Kopf und Verstand. Wer glaubt, dass man in Thailand
ein schönes Leben hat, wenn man ein Haus vermietet oder Teilhaber einer Firma oder Bar ist, wird meist eines Besseren belehrt. Auch wenn die finanzielle Grundlage vorhanden ist.


 

 

 

 

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